Förderung privater Ladestationen für Elektroautos

Die KfW-Bank fördert Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.


Dieser Zuschuss kann aktuell nicht beantragt werden.

WAS WIRD GEFÖRDFERT?


Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude fördert die KfW Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind.  
Zu den geförderten Kosten gehören: 
  • Kaufpreis einer neuen Ladestation mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen.


  • Nicht gefördert werden öffentlich zugängliche Ladestationen

WER WIRD GEFÖRDERT?

  • Private Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter
  • Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)

WIE WIRD GEFÖRDERT?

  • Gefördert wird mit pauschal 900 € pro Ladepunkt
  • Gesamtkosten müssen mindestens 900 € betragen
  • Ladestationen mit mehreren Ladeunkten, können 900 € pro Ladepunkt erhalten, vorausgesetzt die Gesamtkosten liegen über 900 €
  • Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt

Beispielrechnung:

Ladepunkte
Schwellenwert
Gesamtkosten
Zuschuss
1
900 €
600 €
0
1
900 €
1.000 €
900 €
2
1.800 €
1.500 €
900 €
2
1.800 €
1.800 €
1.800 €

In 3 Schritten zum Zuschuss Ladestationen für Elektroautos



I. Antrag im Kfw-Zuschussportal stellen »

  • Der Antrag muss unbedingt gestellt werden, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen!
  • Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, registrieren Sie sich im KfW-Zuschussportal als Neukunde

WICHTIG » Vor- und Nachname müssen exakt wie im Ausweisdokument angegeben werden. 

  • klicken Sie nun im KfW-Zuschussportal auf "Zuschuss jetzt beantragen"
  • wählen Sie den Zuschuss Ladestationen für Elektroaustos - Wohngebäude aus und machen Sie alle erforderlichen Angaben
  • nach Absenden des Antrags wird der Zuschussbetrag für Sie reserviert und sofern Sie alle Nachweise erbringen, wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt

WICHTIG » Ab dem Zeitpunkt der Antragsbestätigung haben Sie 9 Monate Zeit, Ihre Rechnungen im Zuschussportal hochzuladen. Eine Auszahlung des Zuschusses ohne fristgerecht eingereichte Unterlagen ist ausgeschlossen. 


II. Ladestation bestellen und Installieren »

Wenn Ihr Zuschussantrag bestätigt wurde, können Sie nun die Ladestation bestellen und installieren.
Bitte prüfen Sie vor der Bestellung Ihrer Lade­station, dass der für den Lade­vorgang erforder­liche Strom zu 100 % aus erneuer­baren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Strom­liefer­vertrag und/oder aus Eigen­erzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photo­voltaik-Anlagen) bezogen werden.
Sie müssen noch zu einem Strom­vertrag mit 100 %­ erneuer­baren Energien wechseln?
Entscheidend hierfür ist das frühest­mögliche Kündigungs­datum des bestehenden Strom­liefer­vertrags. Spätestens, wenn Sie die Rechnung hoch­laden, muss der Strom­liefer­vertrag für erneuer­bare Energien abgeschlossen sein.

Identifikation
Um den Zuschuss an Sie auszahlen zu können, ist die KfW verpflichtet, Sie eindeutig zu identifizieren. Dazu nutzt die KfW den SCHUFA-­IdentitätsCheck. Dabei werden Ihre personen­bezogenen Informationen nur abge­glichen und keine Daten gespeichert oder für ein Scoring genutzt. Sollte der SCHUFA-Identitäts-Check für die Identi­fikation nicht erfolgreich sein, können Sie anschließend zwischen einer Video-­Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-­Verfahren der Deutschen Post wählen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf "Aus­zahlung bean­tragen". Mit einem Klick auf "Jetzt identifi­zieren" starten Sie den SCHUFA-IdentitätsCheck und folgen den weiteren Anweisungen.


III. Nachweise hochladen und Zuschuss erhalten »

Ihre Arbeiten sind abge­schlossen und Sie haben Ihre Identität nach­gewiesen? Herz­lichen Glück­wunsch! Sie können jetzt Ihre Rechnungen hoch­laden, die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen, Ihre Bankverbindung angeben und die Aus­zahlung des Zuschusses veran­lassen.

Das sollten Sie vorher tun, damit hinterher alles reibungslos läuft:
  • Achten Sie insbesondere auf die erforderlichen Angaben, die eine Rechnung  enthalten muss. Die Rechnung für den Kauf der Lade­station muss den Namen des Herstellers und des Modells enthalten – wie in der Liste der förderfähigen Ladestationen. Nur diese Lade­stationen fördert die KfW.
  • Scannen Sie Ihre Rechnungen einzeln und speichern Sie diese jeweils als PDF. Das können Sie auch mit einem Smart­phone oder Tablet und der passenden Soft­ware machen (zum Beispiel mit einer Scan-App).
  • Alternativ können Sie jede Seite Ihrer Rechnung mit Ihrem Smart­phone oder Tablet abfoto­grafieren. In diesem Fall erhalten Sie pro Seite eine Bild­datei (JPG-Datei). Exportieren Sie dann alle Bilder einer Rechnung in ein PDF.
  • Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnungen voll­ständig abgebildet sein müssen – einschließlich Kopf- und Fußzeilen – und darauf keine hand­schriftlichen Änderungen oder Hinweise vorgenommen werden dürfen.
  • Damit wir Ihre Dateien gut lesen können, sollten Scans und Fotos eine ausreichende Qualität aufweisen – vor allem gerade ausgerichtet und gut lesbar sein.

Bestätigung des Vorhabens
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und rufen Sie den Menü­punkt "Meine Zuschuss­anträge" auf. Klicken Sie bei Ihrem zugesagten Zuschuss­antrag auf "Auszahlung beantragen". Bitte geben Sie dann den Hersteller und das Modell der Lade­station sowie die Anzahl der jeweils errichteten Lade­punkte an. Sofern Sie mehrere Lade­stationen desselben Modelles errichtet haben, geben Sie bitte die Gesamt­zahl der zu diesem Modell zugehörigen Lade­punkte an.
Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss nur für die errichteten, maximal für die Anzahl der Lade­punkte gemäß Antrags­bestätigung ausgezahlt werden kann.

Rechnung hochladen
Gehen Sie zum nächsten Schritt "Rechnungen" und klicken Sie auf „Erste Rechnung hochladen“.

Wählen Sie bitte die Datei(en) für die erste Rechnung aus und laden Sie diese hoch.Wenn Sie weitere Rechnungen hoch­laden möchten, wiederholen Sie den Vorgang. Klicken Sie dazu auf „Weitere Rechnung hoch­laden“. Insgesamt können Sie 10 Rechnungen mit einer Gesamt­größe von 20 MB an die KfW übermitteln.

Zusammenfassung und Bestätigung
  • Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hoch­geladenen Rechnungen.
  • Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nach­trägliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
  • Sind alle Angaben korrekt, können Sie die Eingaben "verbindlich abschicken". Nur so erhalten wir Ihre Unter­lagen zur Prüfung.