Förderung privater Ladestationen für Elektroautos
Die KfW-Bank fördert Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.
Dieser Zuschuss kann aktuell nicht beantragt werden.
|
WAS WIRD GEFÖRDFERT?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude fördert die KfW Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind.
Zu den geförderten Kosten gehören:
- Kaufpreis einer neuen Ladestation mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. |
- Nicht gefördert werden öffentlich zugängliche Ladestationen
WER WIRD GEFÖRDERT?
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
WIE WIRD GEFÖRDERT?
- Gefördert wird mit pauschal 900 € pro Ladepunkt
- Gesamtkosten müssen mindestens 900 € betragen
- Ladestationen mit mehreren Ladeunkten, können 900 € pro Ladepunkt erhalten, vorausgesetzt die Gesamtkosten liegen über 900 €
- Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt
Ladepunkte
|
Schwellenwert
|
Gesamtkosten
|
Zuschuss
|
1
|
900 €
|
600 €
|
0
|
1
|
900 €
|
1.000 €
|
900 €
|
2
|
1.800 €
|
1.500 €
|
900 €
|
2
|
1.800 €
|
1.800 €
|
1.800 €
|
In 3 Schritten zum Zuschuss Ladestationen für Elektroautos
I. Antrag im Kfw-Zuschussportal stellen »
- Der Antrag muss unbedingt gestellt werden, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen!
- Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, registrieren Sie sich im KfW-Zuschussportal als Neukunde
WICHTIG » Vor- und Nachname müssen exakt wie im Ausweisdokument angegeben werden. |
- klicken Sie nun im KfW-Zuschussportal auf "Zuschuss jetzt beantragen"
- wählen Sie den Zuschuss Ladestationen für Elektroaustos - Wohngebäude aus und machen Sie alle erforderlichen Angaben
- nach Absenden des Antrags wird der Zuschussbetrag für Sie reserviert und sofern Sie alle Nachweise erbringen, wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt
WICHTIG » Ab dem Zeitpunkt der Antragsbestätigung haben Sie 9 Monate Zeit, Ihre Rechnungen im Zuschussportal hochzuladen. Eine Auszahlung des Zuschusses ohne fristgerecht eingereichte Unterlagen ist ausgeschlossen. |
II. Ladestation bestellen und Installieren »
Wenn Ihr Zuschussantrag bestätigt wurde, können Sie nun die Ladestation bestellen und installieren.
Bitte prüfen Sie vor der Bestellung Ihrer Ladestation, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.
Sie müssen noch zu einem Stromvertrag mit 100 % erneuerbaren Energien wechseln?
Entscheidend hierfür ist das frühestmögliche Kündigungsdatum des bestehenden Stromliefervertrags. Spätestens, wenn Sie die Rechnung hochladen, muss der Stromliefervertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen sein.
Identifikation
Um den Zuschuss an Sie auszahlen zu können, ist die KfW verpflichtet, Sie eindeutig zu identifizieren. Dazu nutzt die KfW den SCHUFA-IdentitätsCheck. Dabei werden Ihre personenbezogenen Informationen nur abgeglichen und keine Daten gespeichert oder für ein Scoring genutzt. Sollte der SCHUFA-Identitäts-Check für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie anschließend zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf "Auszahlung beantragen". Mit einem Klick auf "Jetzt identifizieren" starten Sie den SCHUFA-IdentitätsCheck und folgen den weiteren Anweisungen.
III. Nachweise hochladen und Zuschuss erhalten »
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt Ihre Rechnungen hochladen, die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen, Ihre Bankverbindung angeben und die Auszahlung des Zuschusses veranlassen.
Das sollten Sie vorher tun, damit hinterher alles reibungslos läuft:
- Achten Sie insbesondere auf die erforderlichen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss. Die Rechnung für den Kauf der Ladestation muss den Namen des Herstellers und des Modells enthalten – wie in der Liste der förderfähigen Ladestationen. Nur diese Ladestationen fördert die KfW.
- Scannen Sie Ihre Rechnungen einzeln und speichern Sie diese jeweils als PDF. Das können Sie auch mit einem Smartphone oder Tablet und der passenden Software machen (zum Beispiel mit einer Scan-App).
- Alternativ können Sie jede Seite Ihrer Rechnung mit Ihrem Smartphone oder Tablet abfotografieren. In diesem Fall erhalten Sie pro Seite eine Bilddatei (JPG-Datei). Exportieren Sie dann alle Bilder einer Rechnung in ein PDF.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnungen vollständig abgebildet sein müssen – einschließlich Kopf- und Fußzeilen – und darauf keine handschriftlichen Änderungen oder Hinweise vorgenommen werden dürfen.
- Damit wir Ihre Dateien gut lesen können, sollten Scans und Fotos eine ausreichende Qualität aufweisen – vor allem gerade ausgerichtet und gut lesbar sein.
Bestätigung des Vorhabens
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und rufen Sie den Menüpunkt "Meine Zuschussanträge" auf. Klicken Sie bei Ihrem zugesagten Zuschussantrag auf "Auszahlung beantragen". Bitte geben Sie dann den Hersteller und das Modell der Ladestation sowie die Anzahl der jeweils errichteten Ladepunkte an. Sofern Sie mehrere Ladestationen desselben Modelles errichtet haben, geben Sie bitte die Gesamtzahl der zu diesem Modell zugehörigen Ladepunkte an.
Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss nur für die errichteten, maximal für die Anzahl der Ladepunkte gemäß Antragsbestätigung ausgezahlt werden kann.
Rechnung hochladen
Gehen Sie zum nächsten Schritt "Rechnungen" und klicken Sie auf „Erste Rechnung hochladen“.
Wählen Sie bitte die Datei(en) für die erste Rechnung aus und laden Sie diese hoch.Wenn Sie weitere Rechnungen hochladen möchten, wiederholen Sie den Vorgang. Klicken Sie dazu auf „Weitere Rechnung hochladen“. Insgesamt können Sie 10 Rechnungen mit einer Gesamtgröße von 20 MB an die KfW übermitteln.
Zusammenfassung und Bestätigung
- Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hochgeladenen Rechnungen.
- Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
- Sind alle Angaben korrekt, können Sie die Eingaben "verbindlich abschicken". Nur so erhalten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung.