Hyundai Full Service Leasing

Hyundai Full-Service-Leasing

Rundum-Service mit voller Kostenkontrolle: Dank Hyundai Full-Service-Leasing ist Ihre Flotte sorgenfrei unterwegs. Wählen Sie die Leistungen passend zu Ihrem Unternehmen und profitieren Sie von unkomplizierter Abwicklung aus einer Hand.
Steuererleichterung
Reine Elektroautos mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 sind für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Kfz-Steuer um 50 % ermäßigt (§ 9 Abs. 2 KraftStG).

Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer: www.zoll.de
Hyundai Garantie
Setzen Sie auf höchste Qualität - auch mit Alternativem Antrieb!

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* Die Umweltprämie für Elektrofahrzeuge setzt sich zusammen aus dem Bundesanteil am Umweltbonus in Höhe von 6.000,00 EUR und dem Herstelleranteil von Hyundai bzw. von dem Hyundai Vertragshändler in Höhe von 3.570 EUR (brutto). Die Umweltprämie für Plug-in-Fahrzeuge setzt sich zusammen aus dem Bundesanteil am Umweltbonus in Höhe von 4.500,00 EUR und dem Herstelleranteil von Hyundai bzw. von dem Hyundai Vertragshändler in Höhe von 2.677,50 EUR (brutto).
Der Herstelleranteil von Hyundai ist vom teilnehmenden Händler im Kauf- oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Der Bundesanteil ist gesondert beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen und wird bewilligt, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen. Der erhöhte Herstelleranteil gilt nicht für das KONA Elektro Businessmodell.