Reine Elektroautos mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 sind für
10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Sie wird
längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Kfz-Steuer um
50 % ermäßigt (§ 9 Abs. 2 KraftStG).
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer:
www.zoll.de